MEL: Meinl Bank haftet auch für selbstständige Berater
Ein aktuelles Gerichtsurteil gibt einer Anlegerin recht, die weder selbst den MEL-Folder gelesen noch direkt mit dem Berater gesprochen hatte.
Wie das Handelsgericht Wien in einem am Mittwoch zugestellten Urteil entschied, muss die Meinl Bank auch für freie Berater gerade stehen, die Zertifikate der Meinl European Land verkauft hatten. Der im vorliegenden Fall tätige Berater sei der Meinl Success Finanz AG zuzuordnen, die zu 100% der Meinl Bank gehört, und der Geschäftsirrtum sei auf das Werbematerial der Meinl Bank zurückzuführen. Die klagende Anlegerin aus Oberösterreich hatte von den Eltern geschenkte 340.000 Euro in MEL-Papiere investiert. Dabei hatte die Werbefolder gar nicht selbst gelesen, sondern war von ihrem Vater über das Investment informiert worden. Die irreführende Wirkung der Werbung sei daher indirekt gegeben gewesen, so das Urteil sinngemäß.
Das Handelsgericht betonte außerdem, dass laut der bisherigen Rechtssprechung Konstellationen ersichtlich seien „in denen Vertragspartner für Irrtumsveranlassung durch unabhängige (also nicht 100%-Tochtergesellschaften!) Verhandlungsgehilfen haften". Die Meinl Bank gab indessen bekannt, dass sie sich mit weiteren 44 Kleinanlegern verglichen hat, die durch die Anwaltskanzlei Schaller vertreten werden. Sie erhielten insgesamt 260.000 Euro. "Für die verbleibenden rund 1400 MEL-Kleinanleger, die MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige Finanzdienstleister bezogen haben, sind wir selbstverständlich weiterhin bereit eine derartige Unterstützung anzubieten", erklärte Bank-Vorstand Peter Weinzierl per Aussendung.
