Meldungen | Beratung, Finanzdienstleister
05.04.2012

Neue Befähigungsprüfungen für Finanzberater

Die neue Befähigungsprüfungsverordnung für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler trat am 1. April in Kraft.

Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

Wie schon bisher der Gewerbliche Vermögensberater, ist ab 1. September 2012 auch der Beruf des Wertpapiervermittlers ein reglementiertes Gewerbe. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe hatte der Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer die Aufgabe, in einer Befähigungsprüfungsordnung festzulegen, in welcher Form und über welche Wissensinhalte die Examen abzulegen sind. In diesem Zusammenhang wurde kürzlich die neuen Befähigungsprüfungsordnungen für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler veröffentlicht. Das Ziel des Fachverbands sieht Obmann Wolfgang K. Göltl mit dieser neuen Verordnung erreicht: "Mit unserer Beratungstätigkeit übernehmen wir dem Kunden gegenüber eine hohe Verantwortung. Die neue Verordnung für Wertpapiervermittler sichert die dazu notwendige hohe Qualität und Kompetenz. Bei der Gewerblichen Vermögensberatung wird der bereits bestehende hohe Standard noch weiter angehoben."

 

Längere Prüfungszeit
 

Im Jänner 2012 fand ein Begutachtungsverfahren zu diesem Thema statt, indem über ein Dutzend Einrichtungen ihr Know-How zur Verfügung stellten. Die meisten dieser Vorschläge wurden auch umgesetzt. Als Ergebnis wurde bei der Gewerblichen Vermögensberatung der schriftliche Teil der Befähigungsprüfung um den Gegenstand Privatrecht erweitert und zusätzlich der Zeitrahmen der mündlichen Prüfungen um ein Drittel ausgeweitet. Die Prüfer haben damit länger Zeit, die Kompetenz des Kandidaten abzufragen. Diese Veränderung entspricht der Stellungnahme des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Auch die von verschiedenen Stellen eingelangten Vorschläge, die Anrechnung für Finanzdienstleistungskaufleute und andere Lehrlinge stark zu reduzieren und den Gegenstand Versicherungen auf die in derGewerbeordnung verwendeten Begriffe zu reduzieren, wurden umgesetzt.