OGH-Entscheid: Zukunftsvorsorge ist nach zehn Jahren kündbar
Verträge die mindestens 15 Jahre laufen, sind damit illegal. 2013 läuft die Zehn-Jahresfrist bei den ersten Verträgen ab, eine Kündigung verursacht aber auch Kosten, warnt die Arbeiterkammer.
Wer in die staatlich geförderte Privatpension, der sogennanten „Zukunftsvorsorge“ einzahlt, darf den Vertrag nach zehn Jahren kündigen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Musterprozess auf Betreiben der AK festgestellt. Bei einigen Versicherungsgesellschaften war bisher ein Ausstieg laut Vertrag erst nach zwölf oder fünfzehn Jahren möglich. Eine illegale Praxis, wie der OGH in einem Musterprozess auf Betreiben der Arbeiterkammer feststellte.
Die AK empfiehlt allerdings, im Einzelfall genau nachzurechnen, denn mit einem Ausstieg sind auch Kosten verbunden. Bei einer vorzeitigen Auflösung muss die Hälfte der staatlichen Prämie zurückbezahlt werden, und allfällige Kapitalerträge werden mit 25% nachversteuert. Auch ist bei den unterschiedlichen Versicherern zu prüfen, ob die Kapitalgarantie wegfällt. Sie ist nur bei Auszahlung als Zusatzpension verpflichtend. Vom Urteil betroffen sind neben der im vorliegenden Fall geklagten Wiener Städtischen Versicherung auch andere Versicherer, die eine längere Mindestbindedauer als zehn Jahre vorsehen.
Nach Bekanntwerden des Entscheids legte Hermann Haneder, Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich nach und forderte in einer Aussendund, dass auch die zehnjährige Bindefrist abgeschafft wird: "Die staatliche Förderung bei der Zukunftsvorsorge ist halbiert worden. Das ist eine grundlegende und einseitige Änderung der Vertragsbedingungen. Eine zehnjährige Bindefrist kommt da einem Knebelvertrag gleich und widerspricht dem Versicherungsvertragsgesetz."
