Meldungen | Finanzdienstleister
06.06.2012

Provisionen: Wiener Wirtschaftskammer propagiert Fortbestand bestehender Vergütungsformen

Im Zuge der Diskussion um die Provisions- und Honorarberatung bei Finanzdienstleistungen wurde im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Wien ein ersten Erfolg erzielt: Der Antrag, der vorsieht, dass auch zukünftig das Wahlrecht zwischen Provisions- und Honorarentgelten bestehen bleiben soll, wurde am 31. Mai 2012 einstimmig von allen Fraktionen (auch ohne Enthaltungen) angenommen.

Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer

Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer

Darüber hinaus wurde im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Wien beschlossen, sich im Rahmen der aktuellen wirtschaftspolitischen Diskussion gegen eine Verpflichtung zur Offenlegung unternehmensinterner Kalkulationen – wie die Information an Dritte über Unternehmen, welche ein Entgelt erhalten haben – auszusprechen.

 

Dies sei im Zusammenhang mit aktuellen – auch internationalen – geführten wirtschaftspolitischen Überlegungen, welche die Abschaffung der Entgelte in Form von Provisionen bzw. deren Offenlegung in Erwägung ziehen, ein wesentlicher Fortschritt, heißt es. Erfahrungen anderer Staaten hätten aufgezeigt, dass derartige Maßnahmen den Wettbewerb in den betroffenen Branchen deutlich verringern und dadurch letztendlich zu einer Zusatzbelastung für Konsumenten führen, meint Wolfgang K. Göltl, Vorstand des Fachverbands der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer.

 

Göltl: „Sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzdienstleistungsbranche als auch für Konsumenten ist es sinnvoll und wichtig, dass die Entscheidungsfreiheit zwischen Honorar- und Provisionssystem weiterhin erhalten bleibt. Der interessenpolitische Konsens, der mit meinem Antrag erzielt werden konnte, ist für alle Beteiligten ein bedeutungsvoller Schritt in die richtige Richtung.“

 

Die Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister leistet seit Jahren intensive Aufklärungsarbeit im Bereich der Provisions- und Honorarberatung und setzt sich dafür ein, dass beide Vergütungssysteme zulässig bleiben, wird betont. Die Einstimmigkeit innerhalb der politischen Fraktionen in der Wirtschaftskammer Wien könne daher als wesentlicher Meilenstein gewertet werden. Im nächsten Schritt wird angestrebt, den Antrag im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich zu behandeln.