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22.12.2011

Vermögensberater muss für mangelhafte Risikoaufklärung gerade stehen

In einem Musterprozess des VKI haben zwei Kreditnehmerinnen wegen riskanter Tilgungsträger von der zweiten Instanz recht bekommen.

Für einen Salzburger Vermögensberater haben die für einen Fremdwährungskredit empfohlenen Tilgungsträger zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen Musterprozess angestrengt, nachdem die beiden Kreditnehmerinnen große Verluste aus der Finanzkonstruktion hinnehmen mussten. Das Oberlandesgericht Linz verurteilte nun den Vermögensberater zum Ersatz des Schadens, der sich im Vergleich mit einem Euro-Abstattungskredit ergeben hat, weil er die Kreditnehmerinnen nicht im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufgeklärt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Fall beginnt im Jahr 2002 als die Kreditnehmerinnen eine Eigentumswohnung finanzieren wollten. Sie verfügten über Eigenmittel von 62.000 Euro. Ihr Vermögensberater empfahl ihnen die Aufnahme eines Fremdwährungskredites in Höhe von 150.000 Euro und den Abschluss von zwei Tilgungsträgern. Die Eigenmittel sollten als Einmalerlag in den Wealthmaster Noble von Clerical Medical gesteckt werden. Weiters sollte laufend eine weitere fondsgebundene Lebensversicherung bespart werden. Die beiden Frauen waren dabei wenig risikobereit. Das Risiko von Kursschwankungen im Fremdwährungskredit war ihnen bewusst. Eine Aufklärung hinsichtlich der Risken einer negativen Entwicklung der risikoreichen Tilgungsträger erfolgte allerdings nicht. Der Kredit sollte nach Angabe des Vermögensberaters nach 20 Jahren zurückbezahlt werden können, bei guter Performance auch früher. Darüber hinaus sollten aus den Tilgungsträgern Mittel für die Altersvorsorge übrig bleiben. Die Klägerinnen nahmen an, dass die Tilgungsträger eine Mindestrendite von 4,5% hätten. 2007 erfolgte auf Grund der negativen Entwicklung der Tilgungsträger eine Konvertierung in Euro und eine Umstellung auf einen Abstattungskredit.

 

Beratungsfehler werden offenbar“

 

Das OLG Linz folgt nun dem Erstgericht und lastet dem Berater an, dass er den grundsätzlich konservativ und risikofrei orientierten Klientinnen ein riskantes Gesamtfinanzierungskonzept vorschlug, ohne sie im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufzuklären. Er hätte dieses Risiko durch Vorlage einer Modellrechnung zu reinen Verlustszenarien und nachteiligen Entwicklungen erklären müssen."Die Finanzkrise hat die Performance von vielen Tilgungsträgern verschlechtert und damit die seinerzeitigen Beratungsfehler bei der Vermittlung von Fremdwährungskreditfinanzierungen an risikoscheue Konsumenten offenbar werden lassen", sagt dazu Thomas Hirmke, Jurist im Bereich Recht des VKI, "Es ist erfreulich, dass die Gerichte nunmehr die Berater und zum Teil auch die Banken zur Verantwortung ziehen und zum Schadenersatz verurteilen."