Meldungen | Finanzdienstleister
04.07.2012

WKO unterstützt Wahlfreiheit

In Österreich wird die Arbeit der Finanzdienstleister für ihre Kunden traditionell auf indirekte Weise entlohnt. Bei Abschluss von Verträgen erhält der Berater eine Provision. Seit einiger Zeit haben Kunden auch die Möglichkeit, stattdessen ein direktes Entgelt in Form eines Honorars zu vereinbaren. Der Fachverband der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) macht sich für die Bebehaltung der Wahlfreiheit stark.

Fachverbands-Obmann KommR Wolfgang K. Göltl

Fachverbands-Obmann KommR Wolfgang K. Göltl

Sowohl auf internationaler wie nationaler Ebene seien Bestrebungen bemerkbar, diese Wahlfreiheit einzuschränken und nur mehr eine direkte Vergütung zuzulassen, heißt es bei der WKO. Bisherige Erfahrungen hätten jedoch gezeigt, dass solche Entwicklungen zum Nachteil für Kunden und Berater seien, wird betont: Beispielsweise sei bei einem solchen Modell für jede Einschätzung ein Honorar zu zahlen wodurch die Einholung einer zweiten Meinung für Kunden eine Kostenfrage werde.

 

Fachverbands-Obmann KommR Wolfgang K. Göltl ist es daher ein persönliches Anliegen, in allen Fraktionen des Wirtschaftsparlamentes der WKO Verständnis für eine Beibehaltung der Wahlfreiheit zu erreichen. „Ich bin stolz darauf, dass der Antrag zur Unterstützung unseres Anliegens von Mitgliedern des Wirtschaftsparlamentes der WKO eingebracht wurde. Die fraktionsübergreifende einstimmige Befürwortung zeigt mir, dass eine ehrliche persönliche Information auch gewürdigt wird“, so Göltl. Für die Finanzdienstleister sei die Unterstützung der WKO ein starkes Zeichen der Wertschätzung. Damit erhöhe sich die Chance, eine gesetzliche Bevormundung zu vermeiden, in hohem Maße.