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Printausgabe | April 2026
Der Gesetzgeber zieht einige „Pensionsschrauben“ nach. Weitere Maßnahmen dürften folgen. Das wäre mit Blick auf manche Baustellen dringend nötig. Alles dies ist aber kein Grund, mit eigenen Vorsorge-Aktivitäten zu warten. Im Gegenteil.
Fonds exklusiv

Es wird höchste Zeit. Endlich zieht der Staat einige Stellschrauben am heimischen Pensionssystem nach. Mit verschiedenen Maßnahmen – wie der Anhebung des frühestmöglichen Antrittsalters bei der Korridorpension von 62 auf 63 Jahre – sollen die Beschäftigten länger im Erwerbsleben verbleiben und natürlich Beiträge zahlen. Das kann man beklagen. Tatsächlich hat der Staat keine andere Wahl, will er nicht immer mehr Steuergelder in die gesetzliche Pensionsversicherung pumpen. Aktuell sind es bereits rund 25 Prozent der jährlichen Budgetausgaben. Tendenz steigend. Nur ob die Maßnahmen ausreichen werden, darf bezweifelt werden. Allerdings ist der Staat nicht nur bei der ersten Pensionssäule gefordert, wenngleich es die wichtigste ist.

Dringender Nachholbedarf besteht auch bei der zweiten und dritten Pensionssäule, die beide seit Jahren sträflich vernachlässigt werden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge steht der Generalpensionskassenvertrag im Rampenlicht. Dem Vernehmen nach stehen die Chancen gut, dass dieser Vorsorgeweg mit Beginn des nächsten Jahres jedem offen stehen wird, der über ein Konto bei einer Mitarbeitervorsorgekasse verfügt. Von dort können sich Arbeitnehmer dann ihre „Abfertigung Neu“ auf eine der heimischen Pensionskassen übertragen lassen, wo das Geld veranlagt und dann als monatliche Zusatzpension ausbezahlt wird – sofern der Arbeitnehmer keine einmalige Auszahlung will. Offen scheint noch zu sein, wann diese Entscheidung getroffen werden muss. Soll die Altersvorsorge gestärkt werden, ist der Entscheidungszeitpunkt klar: erst zum Pensionsbeginn. Bestehen nämlich zuvor bereits Zugriffsmöglichkeiten auf das ersparte Kapital, werden diese erfahrungsgemäß genutzt – sodass das Geld samt Erträgen nicht mehr im Ruhestand zur Verfügung steht. 

Nicht auf Gesetzgeber warten

Zwei weitere inzwischen längst verwaiste Baustellen sind die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und die Zukunftssicherung. Letzterer Freibetrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr, den Arbeitgeber ihren Beschäftigten gewähren können, wurde nach Angaben des hiesigen Versicherungsverbands seit nunmehr 50 Jahren nicht erhöht. Das kommt einer schleichenden Abwicklung gleich, ähnlich wie bei der Zukunftsvorsorge. Seit den Kürzungen der staatlichen Förderungen im Jahr 2012 hat sich der Vertragsbestand mehr als halbiert. Während Fondsgesellschaften vor mehr als zehn Jahren ausgestiegen sind, ging die Zahl der Versicherer auf vier zurück. Auch hier fehlt ein klares Bekenntnis des Staates, obwohl Jahr für Jahr Fördergelder in erheblichem Umfang fließen.

Ganz gleich, was die kommenden Monate bringen werden. Die staatlichen Aktivitäten liefern keine Gründe, mit der privaten Vorsorge abzuwarten. Zudem offerieren die Produktanbieter ein großes Maß an Flexibilität, wie unsere Stichproben bei Fondspolizzen zeigen. So haben Herr und Frau Österreicher nicht nur während der Ansparphase viele Handlungsoptionen, sondern auch zum Pensionsbeginn, beispielsweise dahingehend, ob die private Zusatzpension ausbezahlt oder lebenslang verrentet werden soll. Entscheidend ist, sich diese Möglichkeiten zu sichern. Deshalb gilt: der Mix aus allen drei Pensionssäulen macht’s – angefangen bei der Deckung laufender Ausgaben über eine weitere ertragsstarke Vermögensbildung bis hin zur Absicherung von Familienmitgliedern.