Startseite » Vorsorge » Kommentar » Vorfahrt für Betriebspensionen

Vorfahrt für Betriebspensionen

Printausgabe | August 2026
Der Gesetzgeber reformiert die betriebliche Altersvorsorge und lernt offenbar gerade bei der Veranlagung aus früheren Gestaltungsfehlern. Für Beschäftigte und Arbeitgeber lohnt es sich, die Entwicklungen weiter zu beobachten. Denn sie profitieren gleichermaßen.
Fonds exklusiv

Lange hat sich die Branche dafür eingesetzt. Jetzt scheint es zu klappen: Die betriebliche Altersvorsorge wird gleich in doppelter Weise gestärkt: durch die neue Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft in Verbindung mit dem Generalpensionskassenvertrag. Sollte alles wie geplant laufen, fällt am 1. Jänner 2027 der Startschuss: vier Millionen Österreicher erhalten dann einen Anspruch auf eine zusätzliche (betriebliche) Pension. Das sind etwa vier Mal so viele Menschen wie heute, weil es dann nicht mehr erforderlich ist, dass Beschäftigte bereits über Pensionskassenansprüche verfügen müssen.

Ausgangspunkt ist weiterhin die Abfertigung Neu: Arbeitgeber zahlen also ab dem zweiten Beschäftigungsmonat 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Dieser Prozentsatz gilt bereits seit Einführung des Systems vor über 20 Jahren und sollte daher schon mit Blick auf die jährlich steigende Inflationsrate im Zuge der Pensionsreform angehoben werden. In unserer Stichprobe unter betrieblichen Vorsorgekassen kam vonseiten der BONUS der Vorschlag einer Erhöhung auf 2,5 Prozent im Gegenzug zur Absenkung anderer Lohnnebenkosten. Jedenfalls haben dann alle unselbständig Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Anwartschaften in einen Generalpensionskassenvertrag zu übertragen. Alternativ will der Gesetzgeber auch die Übertragung zu Lebensversicherungen öffnen. Ein zentrales Entscheidungskriterium für den passenden Weg dürfte die Veranlagung sein.

Renditevorteile bei Vorsorge-VG

Stichwort Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft. Durch die Initiierung dieser Vorsorge-VG sollen Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, ihre Abfertigungsgelder langfristig ohne Kapitalgarantie veranlagen zu können. Das wäre eine wichtige Maßnahme, denn mit Blick auf eine jahrzehntelange Altersvorsorge tun Kapitalgarantien vor allem eines: Sie bremsen die Rendite aus und sorgen am Ende für geringere Betriebspensionen. Auch die GrECo-Experten betonen in unserem Beitrag, dass sich bereits eine marginale Outperformance über Jahrzehnte hinweg zu einem echten Mehrwert beim Ruhestandsvermögen erweisen kann. Vor diesem Hintergrund bleibt es abzuwarten, ob hier Altersvorsorge konsequent zu Ende gedacht wird. Das würde nämlich bedeuten: Die Abfertigungsgelder fließen automatisch in die Vorsorge-VG und können erst zu Pensionsbeginn verrentet oder entnommen werden. Durch eine gut gewählte Abfindungsgrenze lässt sich ebenso die Zahl an Kleinstpensionen begrenzen wie an Abfindungen während des Erwerbslebens im Zuge eines Jobwechsels. Das stößt nicht überall auf Beifall, dient aber dem Ziel der Altersvorsorge. Final entschieden ist hier aber offenbar noch nichts.

Für Beschäftigte und Arbeitgeber lohnt es sich, die Entwicklungen weiter zu beobachten. Denn der Druck auf die Finanzierung der staatlichen Pensionssysteme wird im Zuge der
Alterung der Gesellschaft und der chronisch klammen öffentlichen Haushaltskassen eher steigen. Folglich sind Beschäftigte gut beraten, sich eröffnende Vorsorgemöglichkeiten über die zweite Pensionssäule zu nutzen, damit der spätere finanzielle Lebensstandard auch im Ruhestand wirklich gesichert ist. Unternehmen wiederum können durch die Wahl einer passenden betrieblichen Vorsorgekasse die Bindung bestehender Mitarbeiter ebenso verstärken wie das Employer Branding.