Die Nachfrage nach Rechtsschutz ist ungebremst gut“, sagt Birgit Eder, CEO des Anbieters von Rechtsschutzversicherungen ARAG Österreich. Einer der Gründe sei, dass das Bedürfnis der Versicherungsnehmer nach Sicherheit in den aktuell herausfordernden Zeiten steige. Dies zeige sich nicht nur in Österreich, sondern auch in den anderen 18 Ländern, in denen der Versicherer präsent ist.
Doch es gibt noch einen handfesten Grund, der mehr Menschen zum Abschluss bewegen dürfte: Die allgemeine Teuerung macht vor dem Rechtswesen nicht halt. Die Kosten für Rechtsbeistand, Gerichte und Sachverständige sind zuletzt deutlich gestiegen. Allein von 2023 auf 2024 erhöhten sich die Gerichtsgebühren um 23 Prozent, die Anwaltskosten um 20 Prozent. Für viele wird der Zugang zum „gleichen Recht“ damit schwieriger – schon bei kleineren Streitigkeiten geht es rasch um mehrere tausend Euro. „Die Kostenbelastung steigt nochmals erheblich, wenn ein Fall durch mehrere Instanzen geht“, betont Christian Zettl, Mitglied des Vorstandes der Wüstenrot Versicherungs-AG.
„Überdies spiegelt sich die herausfordernde ökonomische Situation auch in einem Zuwachs der Streitigkeiten wider – beispielsweise auf dem Gebiet der Arbeitsverträge“, macht Martin Moshammer, Leiter der österreichischen Niederlassung der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, aufmerksam. Streit kann jedoch in vielen Lebensbereichen entstehen, ganz gleich, ob im Beruf, im Straßenverkehr oder mit Nachbarn. Es gibt zwar staatliche Unterstützung wie die Verfahrenshilfe für Menschen mit geringem Einkommen. Diese greift jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und deckt nicht alle Fälle ab. „Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen soll jedoch nicht von den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängen, dass ein Prozesskostenrisiko Betroffene nicht davon abhalten, Ansprüche abzuwehren“, so Moshammer.
Das Prinzip der Rechtsschutzversicherung ist damit klar: Schutz vor mitunter existenzbedrohenden Kostenrisiken in Rechtsangelegenheiten. Man könnte daher vermuten, dass es nicht viele Unterschiede bei den einzelnen Angeboten geben kann. „Dies trifft auf das Prämienniveau tatsächlich zu“, meint der Versicherungsmakler und freie Berater Helmut Tenschert. Im Gegensatz zu früher sei ein Vergleich allerdings nicht einfach. „Die in den Verträgen hinterlegten Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen, kurz ARB, sind zwar ähnlich, aber wie so oft liegt der Teufel im Detail.“
Bezahlbarer basisschutz
Ein Basisschutz kann bereits viele Bedürfnisse abdecken. Die Basisdeckung „Privat/Freizeit“ der Wüstenrot etwa umfasst insbesondere folgende Leistungen: Schadenersatz- und Strafrechtsschutz im Privat- und Berufsbereich bei unselbständiger Erwerbstätigkeit, Mobilitätsschutz im Privatbereich für Eigentümer, Halter, Leasingnehmer oder Lenker von Fahrzeugen – darunter auch Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter oder Segways –, sowie Rechtsschutz bei Streitigkeiten rund um Geldanlagen, auch in alternativen Finanzinstrumenten, Versicherungsanlageprodukten, Edelmetallen und Edelsteinen. Dieser Baustein ersetzt allerdings nicht den Verlust selbst und hilft nicht, wenn kein Gegner greifbar ist, etwa bei Betrug im Ausland. Ebenfalls inkludiert sind Rechtsschutz bei Umweltstörungen sowie Gesundheitsschäden infolge mangelhaft hergestellter Medikamente oder Impfstoffe sowie durch Lebens- und Genussmittel bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 10.000 Euro. Man sollte jedoch immer auch nachfragen, ob Massenverfahren, Großschäden oder Fälle mit geringer Erfolgsaussicht ausgeschlossen sind. Im Basisschutz der Wüstenrot sind u. a. weiters dabei: ein erweiterter Straf-Rechtsschutz, Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz, allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Privatbereich, Reisevertrags-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, Lenker-Rechtsschutz und Lenker-Vertragsrechtsschutz, eine Ausfallsversicherung für Ansprüche aus Körperschäden sowie ein Beratungs-Rechtsschutz. Kostenpunkt: etwas mehr als 100 Euro im Jahr.
Ähnlich sind die Jahresprämie und auch der Umfang für den Basisschutz bei Roland gestaltet. Moshammer: „Die Prämie reduziert sich bei Einzug des Selbstbehalts. Dieser sinkt bei Inanspruchnahme eines unserer Partneranwälte deutlich oder entfällt sogar ganz.“ Die ARAG wirbt ebenfalls mit tiefen Prämien, die Versicherung ist in der Selbstbehaltvariante schon ab unter fünf Euro pro Monat zu haben. Als Interessent ist es ratsam, vor Abschluss immer zu fragen, ob ein Selbstbehalt fix oder prozentuell verrechnet wird und welche Mindestbeträge gelten. Ein fixer Betrag macht die Sache bei Rechtsstreitigkeiten für Versicherte planbarer und ist bei großen Streitwerten ein Vorteil.
„Erweiterungsoptionen gibt es für jede Lebensrealität“, erläutert Eder, „je nachdem, ob man nur sich oder auch seine Familie, Fahrzeuge, Immobilien, arbeitsrechtliche Angelegenheiten, Familienrecht oder Erbrecht absichern möchte.“ Diese Risiken sind bei der ARAG in der Komfort-Variante abgedeckt. Makler Tenschert: „Ein Immobilien-Baustein sichert beispielsweise die Kosten für Streitigkeiten über Mietzinshöhen oder den Verlauf einer Grundstücksgrenze ab.“
In der Premium-Variante des Versicherers sind diese Bausteine noch umfassender; hinzu kommen etwa Internet-Rechtsschutz, Scheidungs- und Trennungsmediation sowie Testamentserstellung. Eder: „Umfangreiche Produkte gibt es auch für Unternehmer. Von Vertragssachen bis hin zu Cyberattacken ist vieles versicherbar. Auch für bestimmte Berufsgruppen gibt es eigene Pakete: Ärzte, Landwirte, Therapeuten etc.“ Die Prämienhöhe lasse sich hier nicht pauschal nennen, sie entspreche dem Umfang der jeweiligen Abdeckung. „Wer im beruflichen Bereich rechtlich verantwortlich ist, etwa als Geschäftsführer, für den reicht normaler Rechtsschutz nicht“, betont Tenschert. Etliche Anbieter haben dafür Zusatzlösungen, die wir folgend aber nicht näher betrachten.
Bei der Wüstenrot sind die Erweiterungsmodule ähnlich aufgebaut – angefangen beim Baustein „Multischutz“ mit mehr Leistungen und höheren Deckungen für 12,60 Euro bis hin zum Baustein „für eine vermietete Wohneinheit“ für 206,10 Euro. „Über den Kfz-Baustein können mit den Varianten entweder ,EIN Kfz‘ oder ,ALLE Kfz‘ des Kunden und der mitversicherten Familienangehörigen rechtsschutzversichert werden“, führt Zettl aus. Diese beiden Bausteine sind auch als Einzelvertrag abschließbar.
Weitere Upgrades bieten die Pakete „Multischutz“ und „Premiumschutz“. Darin enthalten sind Themen, die in Zeiten zunehmender Digitalisierung relevanter werden: Internet, Datensicherheit, Mobbing und Anti-Stalking. Die rechtlichen Schutzinteressen können sich z. B. auf die Durchsetzung des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten beziehen.
Ebenfalls ein Trendthema ist der Lenker-Vertragsrechtsschutz, „was angesichts von Carsharing-Modellen populärer wird“, so Eder. Carsharing ist in modernen Tarifen meist mitversichert. Der Vertragsrechtsschutz geht aber über Unfall- und Strafrechtsangelegenheiten hinaus. Denn er umfasst auch Streitigkeiten mit dem Carsharing-Anbieter, etwa wegen falscher Abrechnungen oder zu Unrecht angelasteter Schäden.
Selbst für Steuerangelegenheiten gibt es Absicherungsmöglichkeiten, etwa für Verfahren vor dem Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof sowie bei der Verteidigung in gerichtlichen Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen. Auch Pflegerecht kann als Zusatzleistung interessant sein.
wartefristen beachten
Eine sehr wichtige Sache, auf die man achten muss, sind Wartefristen. „Generell gilt, dass der Versicherungsfall – das ist in den meisten Fällen der erste (behauptete) Verstoß gegen Rechtspflichten – in die Vertragslaufzeit fallen muss, falls in dem betreffenden Rechtsgebiet eine Wartefrist besteht, jedenfalls nach Ablauf der Wartefrist“, erklärt Eder und fügt hinzu: „Das rührt daher, dass bei Vertragsabschluss schließlich zukünftige Risiken abgesichert werden sollen und nicht bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten.“ Bei existenzbedrohenden Risiken, etwa dem Schadenersatz-Rechtsschutz, oder dort, wo ein Schadensfall plötzlich eintreten kann, gebe es diese nicht. Bei anderen Bausteinen betrage sie in der Regel drei Monate. „Ein Wechsel des Versicherers hat zur Folge, dass Deckungslücken entstehen können“, warnt Tenschert. Eine Umdeckungsklausel ist daher sinnvoll. Manche Versicherer haben sie standardmäßig, etwa Roland Rechtsschutz, bei manchen muss man sie einfordern.
Welcher Versicherer mit welchen Bausteinen zur individuellen Lebenssituation passt, ermittelt man am besten mit einem unabhängigen Experten bzw. Versicherungsmakler. Anhaltspunkte für die Auswahl sind etwa Familienzusammensetzung, Fuhrpark, Internetverhalten, vorhandene vermietete Liegenschaften oder der Beruf. „Aber auch die Art und Weise der Schadenabwicklung, die Auslegung der ARB, ist ein wesentliches Entscheidungskriterium“, sagt der Berater.
Es kann von Vorteil sein, sich an einen spezialisierten Rechtsschutzversicherer zu wenden, statt an ein Unternehmen, das Rechtsschutz als eines von vielen Produkten führt. „So gibt es keine Interessenskollision mit anderen Sparten“, erklärt Tenschert den Grund. Heikel könne es z. B. werden, wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Polizzen bei einem Kompositversicherer abgeschlossen hat, aber etwa die Entschädigung aus der Unfallversicherung verweigert wird – dann könnte der Betroffene mit der Rechtsschutzpolizze aus demselben Haus nicht auf Deckung klagen.
Für manche Kunden ist es ebenfalls wichtig, sich an ihren Anwalt des Vertrauens wenden zu können. Bei der Wüstenrot Rechtsschutzversicherung gilt die freie Anwaltswahl inklusive Recht zur Direktbeauftragung. „Bereits für außergerichtliche Streitigkeiten ist man berechtigt, eine am Gerichtsort ansässige Anwaltskanzlei aufzusuchen, ohne bei Wüstenrot vorher rückzufragen“, führt Zettl aus. Für Situationen, in denen außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten eine Rechtsberatung dringend erforderlich sei, stehe der anwaltliche Notdienst via Hotline bereit. Wie bereits erwähnt, entfällt der Selbstbehalt häufig, wenn man dem Versicherer die Wahl des Rechtsanwalts überlässt, etwa bei der ARAG. „52 hauseigene Juristen mit ihren jeweiligen Fachgebieten übernehmen die Schadenregulierung und unterstützen bei Bedarf auch außergerichtlich“, erklärt Eder das hauseigene Vorgehen. Roland Rechtsschutz hat sich dem Prinzip der freien Anwaltswahl verschrieben, auch beim Beratungsrechtsschutz. „Wird jemand aus dem Partneranwaltsnetzwerk gewählt, so reduzieren sich Selbstbehalte oder entfallen ganz“, erläutert Moshammer.
Zu guter Letzt: Wird es günstiger, wenn per Jahresprämie gezahlt wird? Bei der Wüstenrot besteht die Wahl – verknüpft mit Zuschlägen: drei Prozent für halbjährliche Zahlweise, fünf Prozent für vierteljährliche und zehn Prozent für monatliche Raten. „Bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift entfällt der Zuschlag für unterjährige Zahlungsweise. Bei Zahlung mit Erlagschein wird es somit günstiger, wenn man die Jahresprämie wählt“, führt Zettl aus. Die ARAG gewährt drei Prozent Rabatt bei Zahlung der Jahresprämie mit SEPA-Mandat. Roland bietet im Privatrechtsschutz Laufzeiten von einem, drei oder fünf Jahren an, jeweils zur identen Prämie – somit kommt es dort zu keiner sogenannten Dauerrabattrückforderung im Fall einer vorzeitigen Vertragskündigung.

