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Wenn’s zu schön ist, um wahr zu sein, dann …

Januar 2026
von Martin Trettler, Fachgruppenobmann Finanzdienstleister Wirtschaftskammer NÖ

Zur Rückschau: in den vergangenen Jahren wurden Gelder von Investoren eingesammelt, um PV-Anlagen in Österreich und Mitteleuropa zu errichten. Den Investoren wurden sehr hohe Renditen versprochen, meist über die Zeichnung von Anleihen oder Nachrangdarlehen in Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten. Man setzte auf den Boom der „green energy“ und erhoffte sich dadurch exorbitante Umsatzsteigerungen und Gewinne. Seit Anfang November ist diese Story nun vorbei und vielen Anlegern droht der Totalverlust, auch Betrugsvorwürfe stehen im Raum.

Angesichts dieses Scherbenhaufens möchte ich Investoren und Beratern eine Kurzanleitung geben, um zukünftig die Wahrscheinlichkeit des Eintritts solcher „Totalausfälle“ zu minimieren. Es gilt der Leitsatz: „Wenn’s zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es nicht wahr!“

1. Recherchen zum Emittenten

Nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen, wie z. B. die Homepage der FMA (https://www.fma.gv.at), die u. a. Infos zum leichteren Erkennen von Anlagebetrug bereithält. Informieren Sie sich über die handelnden Personen! Es kommt häufiger vor, als man vermutet, dass sich immer wieder dieselben Personen Gedanken darüber machen, wie sie die eigene Kasse optimieren und die der anderen erleichtern können.

2. Geschäftsmodell

Stellen Sie sich bei jedem Investment diese einfachen Fragen. Verstehe ich den Investitionsprozess? Ist das Geschäftsmodell schlüssig und nachvollziehbar? Ist der gesetzliche Rahmen und die steuerliche Gebarung klar und transparent? Gibt es im Investmentprodukt zahlreiche und unterschiedliche „Verschachtelungen“ (mehrere Gesellschaften, intransparente Vertriebskanäle, etc.) Wenn das Geschäftsmodell nicht klar und offensichtlich ist, ist es auch meistens keine gute Idee, hier Kapital zu investieren!

3. Renditeversprechen und Rücknahmemodalitäten

Am Ende des Tages zählt für den Kapitalgeber die Verzinsung seiner Investition, auch Rendite oder ROI (Return on Investment) genannt. Hierbei ist bei Renditeprognosen, die weit weg von marktkonformen Erwartungen sind, immer Vorsicht geboten. Genauso wichtig ist die Betrachtung und der Fokus auf den Renditetreiber. Was sind die Effekte und Inputs, die diese Anlageform renditetechnisch vorantreibt? Und last but not least – wie schaut es mit den Kosten des Finanzproduktes aus? Auch hier ist auf Marktkonformität zu achten und sollten unterschiedliche Stellen an den Kosten partizipieren, ist prinzipiell Vorsicht geboten. Vergessen Sie auch nicht die Bindungsdauer – bei manchen Finanzprodukten gibt es nur eine eingeschränkte Möglichkeit, sein Kapital (dann meist ohne Ertrag) abzurufen. Liegt die Rücknahmemöglichkeit zu weit in der Zukunft und sind Kündigungsfristen unverhältnismäßig lang, ist auch hier Achtsamkeit angesagt. 

Summa summarum sind obige Überlegungen IMMER anzustellen. Ein fundierter, fachkundiger Berater hat die Pflicht, obige Sachverhalte intensiv zu prüfen und laufend zu überwachen. Und was mir auch persönlich am Herzen liegt: nur ein fundierter, erfahrener und vollumfänglich ausgebildeter Vermögensberater, sollte sich auf das weite Feld der Beteiligungen und Veranlagungen wagen. Es gibt auch in diesem Segment gute und ertragreiche Möglichkeiten – diese zu beraten bleibt aber NUR dem Vermögensberater vorbehalten. Die gewerberechtliche Tätigkeit der Namhaftmachung – kurz Tippgeber – sollte tunlichst NUR das machen, was rechtlich in Ordnung ist, nämlich die Weitergabe von Kontaktdaten von potenziellen Interessenten. Jede Tätigkeit darüber hinaus ist absolut zu unterlassen, weil damit unabsehbare persönliche Haftungsthemen einhergehen können, die die wirtschaftliche Existenz des Tippgebers gefährden.