FONDS exklusiv: In gut 20 Jahren werden zwei Menschen im erwerbsfähigen Alter die gesetzliche Pension eines Pensionisten finanzieren müssen. Anfang des 20. Jahrhunderts war das Verhältnis noch neun zu eins, informierten Sie kürzlich zusammen mit ECO Austria. Was sind die Gründe für diese Entwicklung?
Martin Sardelic: Die Lebenserwartung der Menschen ist in den letzten Jahrzehnten vor allem aufgrund der medizinischen Fortschritte signifikant gestiegen. Diese Entwicklung ist erfreulich, stellt jedoch das Umlagesystem, bei dem Erwerbstätige die Finanzierung der Pensionen übernehmen, vor zunehmende Herausforderungen.
Welche Folgen hat diese Zuspitzung für Herrn und Frau Österreicher?
M. S.: Das Umlagesystem ist bereits jetzt nicht mehr durch die Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsabgaben der Erwerbstätigen finanzierbar. Die öffentliche Hand muss mehr als 30 Mrd. Euro an Steuergeldern jährlich zuschießen, was rund 90 Prozent der Einnahmen aus Lohnsteuern ausmacht. Anhand von Umfragen erkennen wir, wie verunsichert die Menschen in Österreich bereits bezüglich ihrer Zukunft sind. Laut einer repräsentativen Spectra-Studie glauben acht von zehn Erwerbstätigen nicht, dass sie von ihrer späteren staatlichen Pension gut leben werden. Bei Frauen und Jugendlichen ist die Besorgnis noch ausgeprägter.
Wie kann der Staat zukunftsweisend gegensteuern?
Philipp Mayer: Mit einem richtigen Mehrsäulenmodell, bei dem sich die betriebliche Vorsorge zu einer maßgeblichen Stütze des Pensionssystems wird. Zurzeit stammen 90 Prozent der Pensionen aus der ersten und nur vier Prozent aus der zweiten Säule, die bildlich dargestellt eher einem Zahnstocher gleicht. Eine sehr hilfreiche und gut umsetzbare Maßnahme zur Stärkung der kapitalgedeckten Vorsorge wäre es, die Abfertigung Neu künftig als Zusatzpension zu verwenden.
Gibt es einen europäischen Staat, der hier als Vorbild dienen kann?
M. S.: Ja, Dänemark kombiniert eine mindestsichernde, steuerfinanzierte Basis mit einer breit kapitalgedeckten, kollektivvertraglich organisierten zweiten Säule. In diesem Fall kann man tatsächlich von mehreren, standhaften Säulen sprechen, die gemeinsam ein Pensionssystem tragen. Die dänischen Pensionskassen veranlagen das Kapital nach dem Konzept eines modernen Lebensphasenmodells, bei dem das Risiko-Ertrags-Profil laufend an das Lebensalter der Kunden angepasst wird.
Im Zuge der Pensionsreform soll ab 2027 der Generalpensionskassenvertrag eingeführt werden. Reicht das zur Stärkung der zweiten Pensionssäule aus?
P. M.: Wesentlich ist aus unserer Sicht, dass die Gelder in der Abfertigung Neu künftig im Regelfall bis zum Pensionsantritt veranlagt werden, um dann als lebenslange, steuerfreie Zusatzpension zu dienen. Ein Generalpensionskassenvertrag ist notwendig, um allen Begünstigten zum Pensionsantritt die Übertragung in eine Pensionskasse – und somit diese Zusatzpension – zu ermöglichen.
Welche weiteren Schritte wären aus Ihrer Sicht noch wichtig?
P. M.: Um aus der Abfertigung ein Pensionsvorsorgeprodukt zu formen, sind Änderungen in den Regularien für die Kapitalanlage notwendig. Derzeit reduzieren die gesetzliche Kapitalgarantie sowie die kurzen Liegezeiten unsere Möglichkeiten. Im Idealfall sollten die Vorsorgekassen sich künftig darauf fokussieren können, die Guthaben der Kunden bis zum Pensionsantritt ertragreich, risikogesteuert, liquide und sicher nach dem sogenannten „Prudent-Person-Prinzip“ zu veranlagen. In der Pensionskasse sollten die Regularien so angepasst werden, dass wir allen Kunden ein vorteilhaftes Lebensphasenmodell nach dänischem Vorbild anbieten können.

