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Rechtzeitig für die letzte Ruhestätte vorsorgen, aber wie?

Printausgabe | August 2022
Je älter man wird, desto eher denkt man über eine Bestattungsvorsorge nach. Das ist sinnvoll, sollen die späteren Erben nicht mit den Kosten dafür belastet werden. Zudem kann die letzte Ruhestätte nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden. Entsprechend den persönlichen Anforderungen lässt sich die Umsetzung mit einer Versicherung oder einem Treuhandkonto gut regeln.
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Im Volksmund heißt es: Gegessen und getrunken wird immer. Gestorben wird aber auch immer. Für die Ausgestaltung und den finanziellen Polster der eigenen Bestattung kann man vorsorgen. „Die Begräbnisvorsorge ist ein wesentliches Ergänzungsprodukt in der Palette unserer Vorsorgeprodukte“, heißt es bei der GraWe (Grazer Wechselseitigen). Es habe jedenfalls Wachstumspotenzial.

„Bei Menschen zwischen 45 und 50 Plus boomt die Bestattungsvorsorge“, bemerkt Stefan Atz, Geschäftsführer des Bestattungsunternehmens Benu. Diese machten sich häufig nach Sterbefällen im direkten Umfeld Gedanken über den eigenen Abschied und bearbeiten dann Vorsorge, Testament, Nachlass, Patientenverfügung etc. gesammelt, vor allem, wenn man „merkt, wie viel an diesen Themen dran hängt, was alles organisatorisch zu erledigen und wie viel zu entscheiden ist“. Wolfgang Ortner, Leiter der Abteilung Lebensversicherung der Generali Versicherung AG: „Die Kunden sind bei uns bei Abschluss einer Bestattungsvorsorge schwerpunktmäßig im Alter zwischen 50 und 65 Jahren angesiedelt. Die durchschnittliche Versicherungssumme liegt bei rund 7.500 Euro“. Ähnlich bei der Allianz Elementar Versicherung: Das Durchschnittsalter liege bei 57 Jahren mit einer identischen Deckungssumme.

Es gibt in Österreich etwa ein Dutzend Anbieter von Sterbe- oder Begräbniskostenversicherungen (Eine Auswahl an Angeboten – PDF ). Auf eine lange Tradition blickt dabei der Wiener Verein, der zur Wiener Städtischen Versicherung AG gehört, zurück: 1904 in Wien als Verein zur Förderung der Feuerbestattung gegründet, war diese Interessensgemeinschaft bald unter dem Namen „Die Flamme“ in ganz Österreich bekannt und hatte rasch 150.000 Mitglieder. Aus diesem Verein hat sich im Lauf von über 100 Jahren das Unternehmen Wiener Verein entwickelt. „Während eine Sterbegeldversicherung oder Begräbniskostenpolizze im Wesentlichen ausschließlich eine Geldleistung im Todesfall zur Verfügung stellt, geht die Bestattungsvorsorge darüber hinaus“, heißt es vonseiten des Vereins. Bei Letzterer würde auch Inhaltliches geregelt, etwa der Umfang der Trauerfeierlichkeit, deren Motto, Blumenschmuck, Musik, eventuell sogar die Einladungsliste. Die Klarheit bei diesen Wünschen sei für „viele Angehörige in einer schwierigen Zeit eine wertvolle Unterstützung.“

Die Expertise bei der inhaltlichen Gestaltung bringen Bestattungsunternehmen ein. Bei Benu geht die Dienstleistung darüber hinaus: Unternehmensangaben zufolge sei man der einzige Anbieter, der überregional in ganz Österreich mit den Kerndienstleistungen Akutbestattungen sowie Bestattungsvorsorge unterwegs ist. Gleichzeitig ist Benu Mehrfachagent und vertreibt die Vorsorgeangebote verschiedener Versicherungspartner.

Grundsätzlich ist diese Art von Versicherung nicht zu verwechseln mit einer Risikolebensversicherung, wird bei der Helvetia betont. Bei einer Risikolebensversicherung sind die Versicherungssummen in der Regel deutlich höher. Bei der Begräbniskostenvorsorge geht es wirklich nur darum, schon zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass die eigene Beerdigung abgedeckt ist, um so sicher zu stellen, dass Angehörige nicht auch noch monetär belastet sind. „Derartige Polizzen sind ausdrücklich nicht auf eine Existenzsicherung der Hinterbliebenen ausgelegt.“ Daher sei die Begräbniskostenversicherung nicht als „add on“ zu einer Ablebensversicherung konzipiert, heißt es auch bei der Uniqa und: „Wir empfehlen, diese separat abzuschließen.“

Neuerdings gibt es eine Alternative zur Versicherung: Die im englischsprachigen Raum sehr anerkannte und gebräuchliche Form des Treuhandkontos. Benu bietet ein solches in Zusammenarbeit mit der Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO und der Erste Bank an. Das Konto wird mit der Vorsorgesumme als Einmalzahlung oder als ratierliche Zahlung über 60 Monate dotiert. Atz: „Dort liegt es zweckgebunden und völlig sicher getrennt von uns und wird erst im Fall des Falles an uns ausgeschüttet“. Der Vorteil: Ein Treuhandkonto sei von den Gebühren her deutlich günstiger als die Polizze mit großem Unternehmensapparat, Provisionsstrukturen und Verwaltungsgebühren. Weiteres Plus: Es gibt keine Altersbeschränkung. „Es steht jedem immer offen, weil es keinen Versicherungsfall abdeckt”. Wenn das Begräbnis weniger kostet als auf dem Konto ist, fließt der Rest in den Nachlass. Benu verrechnet für ein Treuhandkonto eine einmalige Einrichtungsgebühr von 89 Euro. Hinzu kommen noch bankübliche Spesen.

Manche Menschen versuchen das Thema auf eigene Faust via Sparbuch zu lösen. Hier bleiben allerdings viele Fragen offen, warnt Susanne Bleim, Geschäftsführerin von einfachVersichert mit Standort Wien: Reicht die Summe aus? Kann man der Versuchung widerstehen, die Gelder noch zu Lebzeiten anderweitig zu verwenden? Nutzen Hinterbliebene die Mittel tatsächlich in der gewünschten Art und Weise? Was, wenn man fernab von zu Hause, etwa im Urlaub verstirbt? Zudem müsste man einen Schenkungsvertrag aufsetzen, damit das Sparbuch nicht in die Verlassenschaft fällt. Das ist ziemlich aufwendig.

Bleim: „Wenn man den Versicherungsgedanken haben möchte, sprich der Versicherer stellt das Geld für das Begräbnis zur Verfügung unabhängig davon, wie viel angespart ist und übernimmt auch die Kosten für die Überführung, dann ist man beim Sparbuch falsch“. Auch lasse sich über das Bezugsrecht einfach regeln, dass der Auszahlungsbetrag nicht in die Verlassenschaft fällt und sofort ausbezahlt wird. Das Bezugsrecht sei unkompliziert veränderbar. Man könne es auch unwiderruflich gestalten – in der Ausgestaltung sei der Kunde frei.

Kritik an einigen Versicherungen hagelte es zuletzt von Jörg Bauer vom Bestatter Lichtblick: „Statt die Kosten gleich zu decken, landen die Verträge bei ,unechten Sterbeversicherungen‘ teils in der Verlassenschaft. Dadurch kann der Bestatter nicht bezahlt werden.“ So ein Fall könne bis zu einem Jahr dauern, die Familie habe dann „den Bestatter im Genick“. Die sofortige Auszahlung im Todesfall sei nur möglich, wenn eine Bezugsperson eingetragen werde, manche Assekuranzen wiesen darauf nicht ausreichend hin. Vielfach handle es sich lediglich um eine „normale Ablebensversicherung mit dem Etikett Sterbeversicherung“. Knackpunkt für eine reibungslose Abwicklung sei immer die Direktabrechnung mit dem Bestattungsunternehmen. „Sind die Bezugsberechtigten in der Polizze namentlich genannt, muss keine Verlassenschaftsverhandlung abgewartet werden. Wir zahlen die Versicherungssumme aus, sobald wir einen Auszahlungsantrag, die Sterbeurkunde und die Bankverbindung erhalten“, heißt es bspw. bei der Uniqa.

Sollte die Entscheidung für eine Begräbniskostenversicherung gefallen sein: Wie zieht man einen Anbieter in die engere Wahl, worauf ist zu achten? In erster Linie muss sie „den eigenen Wünschen entsprechen“, sagt Bleim ganz pragmatisch: „Wie hoch soll die Versicherungssumme sein, welcher Versicherer bietet hierfür das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?“ Unterschiede bei den jeweiligen Versicherungsprodukten gebe es vor allem bezüglich Gesundheitsfragen und Karenz- bzw. Wartefrist, so Atz. Mitunter werden bestimmte Fragen zu Vorerkrankungen gestellt, die bei positiver Beantwortung bedingen, dass der Versicherungsschutz erst später greift, beispielsweise sind die ersten 36 Monate vom Versicherungsschutz ausgenommen. Tritt das Ableben vorher ein, schütte die Versicherung nur bis zur Höhe der einbezahlten Gelder aus. „Der größte Unterschied für den Kunden ist die Wartezeit”, bestätigt Bleim. Manche Versicherer böten die Begräbniskostenversicherung nur mit Wartezeit an, manche ohne, bei manchen Instituten gibt es beide Varianten (siehe Tabelle). „Hier gibt es kein besser oder schlechter, sondern der Kunde hat diesbezüglich meist einen klaren Wunsch”, so die Versicherungsexpertin.

Kunden müssen sich überlegen, auf welche Serviceleistungen sie Wert legen. „Der Versicherungsnehmer kann die Bestattungsart und auch Sonderwünsche in der Polizze festhalten. Manchen ist das wichtig, manche wollen sich damit nicht auseinandersetzen”, spricht Bleim aus der Praxis. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung macht es einen Unterschied, ob man eine Kremation mit Aufbewahrung der Urne zu Hause haben möchte, was mit rund 2.500 Euro in Summe wesentlich günstiger kommt, als ein Erdgrab am Zentralfriedhof mit großer Feier, wo etwa noch eine Grabpflege inkludiert ist oder für einen Grabstein angespart werden soll. Hierfür muss man mindestens zwischen 5.000 und 7.000 Euro veranschlagen. Derzeit sei das Kostenargument gar nicht mehr zentral, die Menschen tendierten heute zur Feuerbestattung und zu Alternativbestattungsarten wie in einem Bestattungswald. Zudem weist der Benu-Geschäftsführer darauf hin, dass Unterdotierungen ebenso zu vermeiden sind wie Überzahlungen. Letzteres würde dazu führen, dass die Prämienzahlungen höher als nötig ausfallen. Auch wenn das Geld nicht weg sei, da eine Überdeckung den Angehörigen zugutekomme und man zudem namentlich festhalten könne, wer das Restgeld erhalten soll.

Das Bestattungsunternehmen ist an und für sich frei wählbar, so Bleim. „Bei vielen Sterbegeldversicherungen wird die Versicherungsleistung an jene Person überwiesen, die als solche im Vertrag festgehalten wurde. Diese kann sich dann – muss es aber nicht – um die Bestattung kümmern und hat dann bereits die finanziellen Mittel dafür“, präzisiert der Wiener Verein. Der Angehörige könne den Bestatter ohne Einschränkungen frei wählen. „Die Versicherungsleistung geht nach Vorlage der Rechnung unmittelbar an den beauftragten Bestatter. Verbleibt ein Restbetrag, dann erhält diesen der im Vertrag namentlich genannte Bezugsberechtigte. Der Versicherte kann selbstverständlich Wünsche zum Bestatter und zu den Bestattungsdetails festlegen. Aber, wichtig zu wissen: „Letztlich sind es die Angehörigen, die das letzte Wort haben. Denn solche Wünsche des Versicherten sind rechtlich nicht durchsetzbar“.

Neben den Leistungsunterschieden gibt es Unterschiede in der Höhe der Prämie. Diese kommen laut Helvetia zustande, weil jeder Versicherungstarif eine andere Kostenstruktur habe und folglich auch unterschiedliche Kosten verrechnet würden. Bleim führt als Beispiel Mahngebühren an. Neben den Leistungsumfängen beeinflussten inkludierte Produktfeatures sowie Assistance-Services die zu bezahlende Prämie. Auch ob man eine Jahresprämie oder monatliche Zahlweise bevorzugt, wirkt sich aus. Bei der Helvetia beträgt der Zuschlag auf die Jahresprämie für monatliche Zahlungsweise vier, bei vierteljährlicher Zahlungsweise drei und bei halbjährlicher Zahlungsweise zwei Prozent.

Eine Begräbniskostenvorsorge ist als Lebensversicherung jedenfalls steuerlich begünstigt: Die erwirtschafteten Erträge, die sich im Zuge der Veranlagung ergeben, sind von der Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5 Prozent befreit. Als Nachteil könnte bei einer Sterbeversicherung gelten, dass es sich um eine klassisch veranlagte Lebensversicherung handelt, so Bleim. Oder auch, dass regelmäßig eine Prämie bezahlt werden muss. Am Ende muss der Kunde am besten mit einem unabhängigen Vermittler abwägen und festlegen, welcher Weg der Bestattungsvorsorge mit welchem Anbieter am besten passt.