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Viele Wege zur grünen Vorsorge

Printausgabe | März 2022
Der Wettbewerb in der „grünen“ Altersvorsorge ist längst eröffnet. Denn das Thema kommt in der Bevölkerung gut an. Aber die regulatorischen Vorgaben lassen die Lebensversicherer nur langsam vorankommen, zumal es vielfach an den notwendigen Daten fehlt. Gleichwohl können Berater ihre Kunden schon heute „grün“ beraten – vorausgesetzt, sie sind nachhaltig mit der Materie vertraut.
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Die wissenschaftlichen Beweise sind eindeutig: Der Klimawandel ist eine Bedrohung für das menschliche Wohlergehen und die Gesundheit des Planeten. Jede weitere Verzögerung des konzertierten globalen Handelns wird dazu führen, dass wir ein kurzes und sich schnell schließendes Zeitfenster verpassen, um eine lebenswerte Zukunft zu sichern.“ Das sagte Hans-Otto Pörtner, Ko-Vorsitzender der Arbeitsgruppe II des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Ende Februar 2022, anlässlich der Vorstellung des zweiten Teils des sechsten Sachstandsberichts über Klimaveränderungen, der in diesem Jahr fertiggestellt werden soll. Kurzum, der Menschheit läuft die Zeit davon. So wird die Welt in den nächsten zwei Jahrzehnten bei einer globalen Erwärmung von 1,5 Grad Celsius mit unvermeidlichen Klimagefahren konfrontiert. Selbst ein nur vorübergehendes Überschreiten dieses Erwärmungsniveaus wird schwerwiegende Auswirkungen haben, von denen einige irreversibel sein werden, bilanzieren die 270 Autoren, die im Auftrag der Vereinten Nationen weltweit wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengefasst haben.

Zunehmende Hitzewellen, Dürren und Überschwemmungen überschreiten bereits die Toleranzschwellen von Pflanzen und Tieren und treiben die Massensterblichkeit bei Arten wie Bäumen und Korallen voran, heißt es in dem Bericht. Diese Wetterextreme treten gleichzeitig auf und verursachen kaskadierende Auswirkungen, die immer schwieriger zu bewältigen sind. Sie haben Millionen von Menschen akuter Ernährungs- und Wasserunsicherheit ausgesetzt, insbesondere in Afrika, Asien, Mittel- und Südamerika, auf kleinen Inseln und in der Arktis. Gleichwohl lassen die Wissenschaftler keinen Zweifel daran, dass auch wir in Europa zunehmend mit Überschwemmungen infolge von Starkregen, Bränden aufgrund erhöhten Hitzestresses sowie Wasserknappheit vor allem im Süden des Kontinents konfrontiert werden.

zunehmende lücken bei Klima-massnahmen

Die Wissenschaftler fordern daher ehrgeizige, beschleunigte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und gleichzeitig schnelle und tiefgreifende Senkungen der Treibhausgasemissionen. Bisher sind die Fortschritte bei der Anpassung ungleichmäßig und es gibt zunehmende Lücken zwischen den ergriffenen Maßnahmen und dem, was zur Bewältigung der zunehmenden Risiken erforderlich ist, bewerten die Autoren. Zudem äußerte Pörtner nach Angaben der Deutschen Welle bei der Vorstellung des Berichts seine Sorge, dass sich der Ukraine-Krieg negativ auf den Kampf gegen die Klimakrise auswirken könnte. Schon jetzt erfordert die Umstellung der Energieversorgung weltweit dreistellige Milliardensummen, bezifferte Pörtner die Anpassungskosten und sagte: „Und die bisherigen Finanzzusagen der Staaten sind ja längst noch nicht alle umgesetzt. Und da stellt sich schon die Frage, inwieweit mögliche Aufrüstungen, die jetzt für notwendig erachtet werden, zu einem Zielkonflikt mit dem Klimaschutz führen können.“

Für die österreichische Versicherungswirtschaft stellt die ökologische Transformation aktuell eine der größten Herausforderungen dar. „Wir verfügen mit 110 Milliarden Euro über einen großen Hebel, um die heimische Wirtschaft bei der Umsetzung der Klimaziele zu unterstützen“, sagte kürzlich Robert Lasshofer, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO. Nach Verbandsangaben könnte dies bspw. durch verstärkte Investitionen in Wind- oder Solarparks, mehr Mittel für nachhaltige Infrastrukturprojekte oder Finanzierungen bei Sanierungen und Dämmung im Wohnungsbau geschehen.

Bei den Menschen in Österreich ist das Thema Nachhaltigkeit längst angekommen. Knapp 80 Prozent der Bevölkerung achtet bei der Energienutzung, Ernährung und beim Einkaufen auf entsprechende Anforderungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Generali Versicherung unter Personen ab 15 Jahren, die der Versicherer Ende Jänner 2022 veröffentlichte. Mehr als zwei Drittel der Befragten versuchen weiters, bei der Freizeitgestaltung und der Fortbewegung „grüne“ Akzente zu setzen. Nachhaltigkeit beim Reisen ist für 60 Prozent der Befragten ein Thema. Für gut jeden Zweiten gilt dies auch bei der Geldanlage bzw. Pensionsvorsorge. Bei jungen Menschen unter 30 Jahren ist das Interesse sogar um vier Prozentpunkte höher und liegt bei 57 Prozent.

Der 2. August dieses Jahres ist laut Finanzmarktrichtlinie MiFID II und Vermittlerrichtlinie IDD das Startdatum für Vermittler, ab dem sie ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen müssen, um dann ihre Produktempfehlungen darauf abzustellen und dies entsprechend zu dokumentieren. Das Problem: Die technischen Regulierungsstandards (RTS), die die Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung für Emittenten und Vertrieb bspw. im Hinblick auf Indikatoren bei der Produktauflage und vorvertragliche Informationen präzisieren, werden laut EU-Kommission erst am 1. Januar 2023 veröffentlicht, also fünf Monate später. Eine rechtssichere Einordnung von Produkten wäre damit nicht möglich, bestätigen deutsche Versicherungsanalysten. Branchenvertreter intervenieren daher bereits bei der Kommission, auch den Start der neuen Beratungspflicht zu verschieben.

Solange die Situation so ist, hält Oliver Bentz, Analyst bei der deutschen Assekurata Assekuranz Rating-Agentur folgenden Weg für praktikabel: Berater können ihre Kunden im Sinne der rechtlichen Vorgaben danach fragen, ob sie ein Finanzanlageprodukt möchten, das über einen Mindestanteil an Investitionen verfügt, die konform mit der EU-Offenlegungsverordnung sind. Denn diese Transparenzverordnung (TVO), wie sie auch genannt wird, hebt auf sogenannte Artikel 8- oder Artikel 9-Fonds ab. Folglich könnte der Berater dem Kunden eine Fondspolizze empfehlen, bei der die Beiträge genau in solche Fonds fließen. Da allerdings das Vertragskapital spätestens zum Rentenbeginn gewöhnlich im Sicherungsvermögen des Versicherers landet, müsste dies ebenfalls unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien angelegt werden.

„Die Umgestaltung des Deckungsstocks hin zu einer nachhaltigen Ausrichtung dürfte das größte Problem der Lebensversicherer sein“, sagt Jörg Schulz, Geschäftsführer des ebenfalls in Deutschland ansässigen Infinma Instituts für Finanzmarktanalyse. Dies hat einerseits mit der teils sehr langfristigen Ausrichtung der Kapitalanlage zu tun, so dass Anpassungen oft erst im Zeitverlauf möglich sind, andererseits mit der Berichterstattung zur Taxonomiekonformität. „Aufgrund der noch nicht zur Verfügung stehenden Daten kann der Anteil in ökologisch nachhaltige Investitionen gemäß der Taxonomie der Europäischen Union (EU) erst festgelegt werden, sobald belastbare Daten für die Finanzportfolios zur Verfügung stehen“, sagt Lukas Feiner. Der Geschäftsführer der Metis GmbH, ein Asset-Manager der Merkur Gruppe, erklärt dazu: „Eine solche Offenlegung ist voraussichtlich im kommenden Jahr 2023 möglich, sobald die technischen Details für die Beurteilung der Konformität von wirtschaftlichen Aktivitäten mit der Taxonomieverordnung in Übereinstimmung mit der delegierten Klimaverordnung der Kommission anwendbar und durch die investierten Unternehmen in Form von ausreichend zuverlässigen, fristgerechten und überprüfbaren Daten offengelegt sind.“ Auch bei der Allianz Österreich und der Wiener Städtischen weist man auf die Datenlücken hin. „Auf Gruppenebene werden wir im Nachhaltigkeitsbericht 2021 – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – jedoch den taxonomiefähigen Anteil der Investments offenlegen“, ergänzt Manfred Bartalszky, Vorstand Wiener Städtische.

Zudem ist die Taxonomie selbst noch nicht unter Dach und Fach. Erst kürzlich machte eine seitens der EU beauftragte Expertengruppe Vorschläge für eine soziale Taxonomie, da das Regelungswerk bislang nur den Umweltbereich und hier vor allem den Klimawandel fokussiert. Losgelöst von den Taxonomie-Anforderungen sind Versicherer aber dabei, ihr Sicherungsvermögen schrittweise nachhaltig zu investieren. So sei der klassische Deckungsstock der Generali Versicherung aktuell zwar nicht gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor eingestuft. „Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten“, untermauert Axel Sima, CIO bei dem Versicherer, verweist aber auf einen breiten Einsatz von Nachhaltigkeitsstrategien – angefangen bei umfangreichen Ausschlusskriterien und einer zunehmenden Integration von ESG-Faktoren über wirkungsorientierte und thematische Veranlagungsschwerpunkte bis hin zu aktivem Engagement in Unternehmen, an denen der Versicherer beteiligt ist.

Die Allianz Österreich hat bereits 2014 ihre gesamte Investmentstrategie neu ausgerichtet und sich zu konkreten und messbaren Nachhaltigkeitszielen für ihr Portfolio verpflichtet“, heißt es vonseiten des Versicherers. Seither würden die Investments Schritt für Schritt in nachhaltige Bereiche umgeschichtet. In der Konsequenz erfüllten somit bereits 91,3 Prozent der 5,7 Milliarden Euro umfassenden Kapitalanlagen der Sach- und Lebensversicherung, für die das Asset Management in der Allianz Invest KAG erfolgt, Nachhaltigkeitskriterien. Bei UNIQA beziffert man die „Summe nachhaltiger Investments, die unter Berücksichtigung der EU-Regulatorik aufgebaut wurden“, auf über eine Milliarde Euro. So habe man als erster heimischer Versicherer 2020 einen „Green Bond“ und ein Jahr später eine „grüne“ Nachranganleihe emittiert.

Bei der Merkur wurde in diesem Jahr eine Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalveranlagung für das Sicherungsvermögen implementiert. „Dabei orientieren wir uns an zehn definierten Kern-Nachhaltigkeitsfaktoren, die bei der Rendite-Risiko-Überlegung besonders berücksichtigt werden sollen“, sagt Feiner und ergänzt, dass in den wesentlichen Anlageklassen ethische und soziale Mindestkriterien definiert sind. So werden nach Angaben des Metis-Geschäftsführers beispielsweise keine Anleihen von Unternehmen erworben, die mit der Entwicklung, Produktion oder dem Handel von geächteten Waffen nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofes in Verbindung stehen oder sich der ausbeuterischen Kinderarbeit laut der Definition von UNICEF oder ILO schuldig gemacht haben.

Die zusehends nachhaltige Ausrichtung bei der Veranlagung der Sicherungsvermögen ändert allerdings nichts an der auch regulatorisch bedingten konservativen Struktur. Gleichwohl ist die Bereitschaft, aktienbasiert zu investieren, unterschiedlich ausgeprägt: Während der Anteil an Aktien und Aktienfonds bei der Donau und HDI derzeit lediglich bei 1,8 bzw. 2,1 Prozent liegt, beziffert ihn die Allianz Österreich auf sechs Prozent und die Generali gar auf 9,4 Prozent. Gerade in einem von Niedrigzinsen und hoher Inflation geprägten Kapitalmarktumfeld, wie wir es gerade sehen, kommt der Veranlagung der Versicherer eine noch größere Bedeutung zu.

Gleichwohl erscheint es vor diesem Hintergrund ratsam, jenseits des Sicherungsvermögens möglichst ertragsorientiert und damit fondsgebunden für das Alter zu investieren – zumal der Sparprozess zumeist über Jahrzehnte läuft. Hier stellen die Versicherer im Rahmen ihrer Fondspaletten die erwähnten Artikel 8- und 9-Fonds im Kontext zur TVO zur Verfügung. Deren Zahl ist unterschiedlich hoch. Bei größeren Fondspaletten ist gut die Hälfte derart klassifiziert, bei kleineren sind es zumindest in unserer Stichprobe alle. Wichtig ist hierbei, dass es sich bei Artikel 8- und 9-Fonds weniger um ein Nachhaltigkeitslabel als vielmehr einen Anforderungsrahmen handelt, der erfüllt werden muss. Im Ergebnis führt dies nach Erfahrungen des Versicherungsanalysten Bentz dazu, dass ein Fonds nach Artikel 8 klassifiziert werden kann, sobald er ESG-Kriterien berücksichtigt. Und das könne z. B. schon dadurch relativ schnell gelingen, indem drei kontroverse Branchen ausgeschlossen werden und das Fondsportfolio nach Menschenrechtsverletzungen gescreent wird.

Ein wirkliches Nachhaltigkeitssiegel ist hingegen das bereits 2004 ins Leben gerufene österreichische Umweltzeichen, das heuer längst in der Branche anerkannt ist. Bedurfte es zunächst 14 Jahre, bis die ersten 100 Fonds das Umweltzeichen trugen, dauerte es keine drei Jahre, bis sich deren Zahl auf 200 Finanzprodukte erneut verdoppelte. Auch viele Fondspolizzen und/oder angebotene Fonds von Versicherern tragen dieses Nachhaltigkeitssiegel. Vorreiter war nach eigenen Angaben die Wiener Städtische, deren „grüne“ Fondspolizze „Eco Select Invest“ entsprechend zertifiziert ist und damit sowohl die angebotenen Fonds als auch die beiden Themenbaskets. HDI Leben ist mit zwei derart ausgestatteten Fondspolizzen am Markt: „TwoTrust Aktiv“ und „TwoTrust Invest“. „Innerhalb dieser Vorsorgelösungen stehen derzeit zehn Investmentfonds zur Auswahl, die mit dem Umweltzeichen ausgestattet sind – damit bietet HDI Leben eine deutlich größere Auswahl als die meisten Mitbewerber“, betont Michael Miskarik, Direktor und Niederlassungsleiter HDI Leben Österreich.

„Im Herbst 2021 haben wir ‚Zurich For Future Invest‘, eine nachhaltige fondsgebundene Lebensversicherung, aufgelegt“, sagt Kurt Möller, Mitglied des Vorstandes von Zurich. Ebenso mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet würden Fonds ausgeschlossen, die in Unternehmen der Rüstungsindustrie investieren oder in Produzenten von Atomenergie, roter und grüner Gentechnik, fossiler Energie sowie in Unternehmen, die die Menschenrechte missachten. Entspreche ein Investmentfonds nicht mehr den ESG-Kriterien, greife das „Nachhaltigkeits-Versprechen“, indem der Fonds durch ein gleichwertiges Investment mit ähnlicher Veranlagungsstrategie sowie Risikoklasse ersetzt wird. Möller: „Somit wird sichergestellt, dass das Kundenvermögen durchgehend nachhaltig investiert ist.“ Die Donau Versicherung ist mit ihrer Fondspolizze „Green Protect“ am Start, die einen Ablebensschutz integriert. Rund 42 Prozent der angebotenen Fonds erfüllen Nachhaltigkeitskriterien, teilt der Versicherer mit. Edeltraud Fichtenbauer, Vorstandsdirektorin bei dem Versicherer, fügt hinzu: „Alle Fonds, die wir anbieten, durchlaufen bei uns eine Due-Diligence-Prüfung durch unser Asset Management. Die Nachhaltigkeit der Veranlagung ist besonders wichtig. Das österreichische Umweltzeichen war bei den zuletzt aufgenommenen Fonds ein wesentliches Kriterium.“ Die Generali Versicherung bietet nachhaltige Fonds auf Basis von ESG-Kriterien im Rahmen ihrer Fondspolizzen „LifePlan“ und „LifeInvest“ an. Bei der Fondsauswahl setzt man auf der einen Seite auf Ausschlusskriterien wie z. B. Kernenergie, Gentechnik und Rüstungsindustrie. Auf der anderen Seite spielen positive Kriterien wie bspw. nachhaltige Verkehrssysteme und faire Landwirtschaft bei der Fondsauswahl eine Rolle.

Ein Jahr länger ist die Merkur Versicherung mit ihrem Produkt „GreenLife“ am Markt. „Das Produkt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“, sagt Feiner. Der Metis-Geschäftsführer bestätigt ebenfalls die Zertifizierung und betont, dass damit nur solche Finanzprodukte entsprechend ausgezeichnet werden, „die aufgrund ihrer Veranlagungsstrategien und Managementprozesse nachhaltiger sind als vergleichbare Produkte am Markt“. Charakteristisch für die Fondspolizze sei einerseits ein implementiertes Lebenszyklusmodell. Hierbei wird im Zeitablauf nach vordefinierten Kriterien zwischen ertragreichen, aber dynamischen Anlagen, insbesondere Aktien und wertstabilen Anlagen wie Staats- und Unternehmensanleihen umgeschichtet. Andererseits weist Feiner auf das Angebot von drei Dachfonds hin, deren gesamte Aktienallokation auch aus Gründen der Kosteneffizienz mit passiven Fonds abgebildet werde.

Bereits seit 25 Jahren setzt die UNIQA auf Dachfonds in der fondsgebundenen Lebensversicherung. Aber erst seit Anfang dieses Jahres wurden die Dachfonds auf ESG Art. 8 umgestellt und investieren nur in Art. 8- und Art. 9-Subfonds. Das können aktiv gemanagte Fonds als auch Exchange Traded Funds, kurz ETFs, sein, informiert der Versicherer. Angeboten werden vier Dachfonds in unterschiedlichen Risikoklassen. „Unser Portfolio Management verfolgt schon immer einen langfristigen Investmentansatz mit Best-in-Class Zielfonds. Für die UNIQA Portfolios I – IV wurden mit der Umstellung nachhaltige Kriterien hinzugefügt“, erläutert Andreas Bertl, Head of Asset Management bei der Versicherungsgruppe. Zur Auswahl der Subfonds macht der Versicherer folgende Angaben: „In mehrstufigen Rating- und Monitoring-Prozessen werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ermittelt und überprüft. Dazu zählen u. a.: Treibhausgasemissionen und Produktionen mit fossiler Energie, Erhalt der Biodiversität sowie die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten. Unternehmen dürfen sich weder in der Rüstungsindustrie noch in Geschäftsfeldern wie z. B. Tabak, Alkohol, Human-Gentechnik und Prostitution betätigen. Zudem wird geprüft, ob eine Mitwirkungspolitik sowie die Regelungen zur Ausübung der Stimmrechte vorhanden sind, um die Möglichkeit zu erhalten, Unternehmensentwicklungen anhand der ESG-Kriterien voranzutreiben.

Die Fondspolizze „Meine Zukunft Easyinvest“ der Allianz investiert ebenfalls in einen Dachfonds, der als Artikel 8-Fonds klassifiziert ist. Für „Meine Zukunft Flexinvest“ stehen Einzelfonds zur Verfügung, von denen jeder zweite entsprechend klassifiziert sei. Artikel 9-Fonds würden aktuell geprüft. „Uns geht es nicht um einzelne Nachhaltigkeitsfonds, sondern um die zukunftsfähige Ausrichtung unseres Kerngeschäfts“, hebt Anne Thiel, CFO bei dem Versicherer, hervor. Rund 90 Prozent der im ESG-Modell überprüften Kapitalanlagen würden somit als nachhaltig, bereits 52 Prozent als sehr nachhaltig klassifiziert. Bis 2030 sollen alle Kundengelder nachhaltig veranlagt werden. Thiel weiter: „Wir verfolgen damit einen ganzheitlichen Ansatz und haben bereits unsere gesamte Palette nach Artikel 8 offengelegt.“ Das angestrebte Ziel: Egal, mit welchem Produkt der Kunde vorsorgen will, er tut es dann in jedem Fall nachhaltig.

Die Produktvielfalt auf Ebene der Polizzen und Fonds sowie verschiedene Nachhaltigkeitsstrategien der Versicherer machen es Beratern und Kunden auf dem Weg in die „grüne Altersvorsorge“ nicht leicht. Das österreichische Umweltzeichen ist zwar ein überzeugendes Qualitätsmerkmal. Allerdings wird es (erfreulicherweise) zusehends zum Standard. Was also tun? Der Berater kann seinen Kunden schon heute entlang der TVO-Vorgaben nach seinen Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Und dann ist der Kunde gefordert, zu benennen, was ihm wichtig ist – auch abseits der Taxonomie-Logik, z. B. im Hinblick auf bestimmte Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs).

„Der beste Weg für Berater ist, sich selbst mit dem Thema auseinanderzusetzen, sich inhaltlich weiterzubilden, um so die Aktivitäten beurteilen und hinterfragen zu können“, resümiert der Assekurata-Analyst, bestätigt aber, dass dies derzeit nicht einfach ist, auch weil die Regulatorik sich immer noch weiterentwickelt. Dennoch gilt: Das Thema beinhaltet als Beratungsfeld eine Riesenchance, mit der neue Kundenbeziehungen geschaffen und bestehende gefestigt werden können. Denn so viel ist klar: Der nachhaltige Vorsorgebedarf wird weiter steigen und mit ihm der Beratungsbedarf bei immer noch oft verwirrenden Regulierungsvorgaben, aber doch vielfach wegweisenden „grünen“ Produktwelten.