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Virtueller Nachlass

Dezember 2023
Was geschieht mit den digitalen Spuren, so etwa bei Online-Konten auf Sozialen Medien, nach dem Ableben? Dieser Frage geht Elke Esterbauer, Wealth Planning in der Schoellerbank AG, nach.
Fotostudio Graf
Elke Esterbauer, Schoellerbank

Das digitale Zeitalter stellt im Todesfall die Angehörigen vor neue Herausforderungen. Jeder Nutzer des Internets hinterlässt nach seinem Tod seine persönlichen digitalen Spuren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind vielfältig, und es ist in Österreich (wie auch in Europa) noch nicht vollständig geklärt, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen wird, konstatiert Elke Esterbauer, Wealth Planning in der Schoellerbank AG. Die meisten Internetplattformen haben mittlerweile individuelle Vorgehensweisen für den Fall, dass ein User stirbt, wie z. B. Nachlasskontakt oder Kontoinaktivität-Manager.

Bei der Planung der rechtlichen Vorsorge ist der digitale Nachlass ein unverzichtbarer Aspekt. Somit können den Hinterbliebenen neben dem schweren emotionalen Verlust zeitaufwendige Amtswege und Verpflichtungen erspart bleiben. Der letzte Wille zum digitalen Vermächtnis kann leichter umgesetzt werden. Nach dem Tod verbleiben alle gespeicherten und übermittelten Daten beim jeweiligen Anbieter. Das Auffinden und der Zugang zu den weltweit verstreuten digitalen Inhalten sind mit der Hürde der Persönlichkeitsrechte der jeweiligen Landesgesetze verbunden. Diese Schwierigkeit kann mit einer lebzeitigen Regelung überwunden werden.

Die digitale Vorsorge umfasst als wichtigsten Schritt eine an einem sicheren Ort verwahrte Bestandsliste möglichst aller – immer wieder aktualisierter – Online-Daten, -Konten und -Profile mit den Zugangsdaten. Im Testament sollte genau festgehalten werden, wer welche digitalen Inhalte erbt, sowie die gewünschte Vorgehensweise für die Hinterbliebenen. Weiters kann eine Vertrauensperson als digitaler Nachlassverwalter bestimmt werden.

Ein bewusster und frühzeitiger Umgang mit dem Themenkomplex digitale Nachlassplanung ist somit auf alle Fälle ratsam. In der interdisziplinären Generationenberatung der Schoellerbank wird auch dieser Aspekt eingehend beleuchtet, um frühzeitig für den Vorsorgefall bei Entscheidungsunfähigkeit (in der Vorsorgevollmacht) oder für den Ablebensfall (im Testament) die gewünschten Regelungen für die Angehörigen zu treffen.