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Vorsorgekassen aufwerten

Printausgabe | April 2024
Langfristig sind reale Wertzuwächse kaum möglich. Denn der Gesetzgeber verhindert durch strenge Vorschriften eine adäquate Teilhabe an den Ertragschancen der Aktienmärkte.
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Die Asset Manager in den hiesigen betrieblichen Vorsorgekassen haben vielfach überzeugt. Das zeigen die Analyseergebnisse der Beratungsgesellschaft Mercer für das zurückliegende Veranlagungsjahr. Demnach lag die Rendite im Branchendurchschnitt bei 4,14 Prozent. Als bester Anbieter mit defensiver Veranlagung erzielte die Valida eine Performance von in der Spitze 5,37 Prozent. Konservativ veranlagt lediglich die APK und erreichte 2023 in der Kategorie eine Performance von 7,88 Prozent. Mit diesen Veranlagungsergebnissen können sich die Vorsorgekassen sehen lassen, auch gegenüber den überbetrieblichen Pensionskassen.

Denn die betrieblichen Vorsorgekassen sind aufgrund des „staatlichen Korsetts“ deutlich eingeschränkter bei ihren Veranlagungen. Die Grenzen zieht der Gesetzgeber einerseits über die Vorschriften im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, kurz BMSVG: So dürfen die Beiträge der Dienstnehmer ausschließlich in Bankguthaben, Darlehen, Krediten, Anleihen, Kapitalanlagefonds und zu einem Anteil von maximal 40 Prozent in Aktien investiert werden. Dabei darf der Fremdwährungsanteil 50 Prozent nicht überschreiten und maximal zehn Prozent dürfen von Aktien und Anleihen desselben Ausstellers stammen.

Andererseits schreibt der Gesetzgeber eine Bruttokapitalgarantie auf die Gesamtheit der einbezahlten Beiträge vor. Hierfür muss jede Vorsorgekasse jährlich einen Betrag in Höhe von 0,1 Prozent der Gesamtsumme der Anwartschaften einer Rücklage zuführen, bis ein Gesamtvolumen von einem Prozent erreicht ist. Zudem müssen sich die Kassen auf häufigere Kapitalauszahlungen einstellen, da Dienstnehmer sich das Geld bereits nach drei Jahren eingezahlter Beiträge auszahlen lassen können, sofern der Arbeitgeber ihnen gekündigt hat.

Volumen vergrößern, Grenzen ausweiten

Aus staatlicher Sicht stellt die betriebliche Vorsorge einen wichtigen Teil der zweiten Säule des hiesigen Pensionsmodells dar. Nach Angaben des Fachverbandes Pensions- und Vorsorgekassen verwalten die österreichischen Vorsorgekassen derzeit ein Vermögen von fast 19 Milliarden Euro für nahezu vier Millionen Anspruchsberechtigte. Allerdings fällt das durchschnittliche Vermögen einer Anwartschaft – zumindest im Vorsorgekontext – alles andere als üppig aus: Laut Finanzmarktaufsicht liegt es per Jahresende 2023 bei 1.710 Euro.

Der Grund dafür ist einfach: Arbeitgeber zahlen lediglich 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts ihrer Dienstnehmer auf ein entsprechendes Vorsorge- oder Abfertigungskonto ein. Dieses geringe Volumen galt schon, als mit der „Abfertigung Neu“ Anfang 2003 die entsprechende Reform in Kraft trat. Ebenso verhallen seit Jahren die berechtigten Rufe aus der Branche, die strengen Veranlagungsgrenzen ein Stück weit zu lockern, um den Anwartschaftsberechtigten eine stärkere Teilhabe an den Ertragschancen der Kapitalmärkte zu ermöglichen. Das wäre auch deshalb wichtig, weil die eingangs geschilderten Veranlagungserfolge laut Mercer-Berechnungen auf Sicht von zehn Jahren zu Wertzuwächsen dahinschmelzen, die noch nicht einmal eine jährliche Preissteigerungsrate von zwei Prozent ausgleichen würden. Sie liegen per Ende 2023 bestenfalls bei durchschnittlich 1,81 Prozent pro Jahr.